ב <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר איזהו קיומו במותב תלתא הוינא אנו פלוני ופלוני ופלוני הוציא פלוני בן פלוני שטר מחוק לפנינו ביום פלוני ופלוני ופלוני עדיו ואם כתוב בו הוזקקנו לעדותן של עדים ונמצאת עדותן מכוונת גובה ואינו צריך להביא ראיה ואם לאו צריך להביא ראיה
2 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Folgenden Wortlaut hat die Beglaubigung: Wir drei, N., N. und N., saßen beisammen, da legte uns N., Sohn des N., eine ausgelöschte Urkunde von dem und dem Tage vor, und N. und N. waren als Zeugen [unterschrieben]. Wenn es darin heißt: wir haben die Zeugen vernommen und ihre Aussagen stimmen überein, so kann er damit einfordern und braucht keine anderen Beweise zu erbringen, wenn aber nicht, so muß er einen Beweis erbringen.