Bava Batra 336

Kapitel 336

א ופלוני ופלוני עדיו:
1 UND N. <small>UND</small> N. <small>WAREN ALS</small> Z<small>EUGEN</small> [<small>UNTERSCHRIEBEN</small>].
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר איזהו קיומו במותב תלתא הוינא אנו פלוני ופלוני ופלוני הוציא פלוני בן פלוני שטר מחוק לפנינו ביום פלוני ופלוני ופלוני עדיו ואם כתוב בו הוזקקנו לעדותן של עדים ונמצאת עדותן מכוונת גובה ואינו צריך להביא ראיה ואם לאו צריך להביא ראיה
2 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Folgenden Wortlaut hat die Beglaubigung: Wir drei, N., N. und N., saßen beisammen, da legte uns N., Sohn des N., eine ausgelöschte Urkunde von dem und dem Tage vor, und N. und N. waren als Zeugen [unterschrieben]. Wenn es darin heißt: wir haben die Zeugen vernommen und ihre Aussagen stimmen überein, so kann er damit einfordern und braucht keine anderen Beweise zu erbringen, wenn aber nicht, so muß er einen Beweis erbringen.
ג נקרע פסול נתקרע כשר נמחק או נטשטש אם רישומו ניכר כשר
3 Ist [die Urkunde] durchgerissen, so ist sie ungültig, ist sie eingerissen, so ist sie gültig. Ist sie ausgelöscht oder verwischt, so ist sie, wenn die Spuren kenntlich sind, gültig. —
ד ה"ד נקרע ה"ד נתקרע אמר רב יהודה נקרע קרע של בית דין נתקרע קרע שאינו של ב"ד
4 Was heißt durchgerissen und was heißt eingerissen? R. Jehuda erwiderte: Durchgerissen, wenn der Riß vom Gerichte herrührt, eingerissen, wenn der Riß nicht vom Gerichte herrührt. —
ה היכי דמי קרע של בית דין א"ר יהודה מקום עדים ומקום הזמן ומקום התורף אביי אמר שתי וערב
5 Welcher ist ein vom Gerichte herrührender Riß? R. Jehuda erwiderte: Wenn er sich an der Stelle der Zeugen, des Datums und des Hauptteiles befindet. Abajje erklärte: Kreuz und quer.
ו הנהו ערבאי דאתו לפומבדיתא דהוו קא אנסי ארעתא דאינשי אתו מרוותיהו לקמיה דאביי א"ל ליחזי מר שטרי' ולכתוב לן מר שטרא אחרינא עליה דאי מיתניס חד נקיטינן חד בידן
6 Einst kamen Araber in Pumbeditha und raubten den Leuten ihre Grundstücke. Da kamen die Eigentümer vor Abajje und sprachen zu ihm: Mag der Meister unsere Urkunden sehen und uns andere schreiben, damit wir, wenn uns eine weggenommen wird, eine andere in der Hand haben.
ז אמר להו מאי אעביד לכו דאמר רב ספרא אין כותבין שני שטרות על שדה אחת דלמא טריף והדר טריף
7 Er erwiderte ihnen: Was kann ich euch helfen; R. Saphra sagte, man schreibe nicht zwei Urkunden über ein Feld, weil er dann einmal abnehmen und wiederum abnehmen könnte.
ח הוו קא טרדי ליה אמר ליה לספריה זיל כתוב להו הוא על המחק ועדיו על הנייר דפסול
8 Als sie aber in ihn sehr drangen, sprach er zu seinem Schreiber: Geh, schreibe ihnen den Text auf eine Rasur und die Zeugenunterschriften auf das Papier. Eine solche [Urkunde] ist nämlich ungültig.
ט אמר ליה רב אחא בר מניומי לאביי ודלמא רישומו ניכר ותניא נמחק או נטשטש אם רישומו ניכר כשר אמר ליה מי קאמינא שטרא מעליא אל"ף בי"ת בעלמא קאמינא
9 R. Aḥa b. Minjomi sprach zu Abajje: Vielleicht bleiben die Spuren kenntlich, und es wird gelehrt, wenn [die Urkunde] ausgelöscht oder verwischt ist und die Spuren kenntlich sind, sei sie gültig!? Dieser erwiderte: Sagte ich denn, daß er eine richtige Urkunde schreibe, ich meinte nur irgend welche Buchstaben.
י תנו רבנן הרי שבא ואמר אבד שטר חובי אע"פ שאמרו עדים אנו כתבנו וחתמנו ונתננו לו אין כותבין לו את השטר בד"א בשטרי הלואה אבל שטרי מקח וממכר כותבין חוץ מן האחריות שבו
10 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand kommt und sagt, er habe eine Urkunde verloren, so schreibe man ihm, selbst wenn die Zeugen bekunden, daß sie sie geschrieben, unterschrieben und ihm gegeben haben, keine andere. Dies gilt nur von Schuldscheinen, Kauf- und Verkaufsurkunden aber schreibe man wohl, mit Ausnahme der Haftungsklausel.